Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einspeisevergütung belohnt Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen.
  • Vergütungshöhe 2025: bis zu 12,61 ct/kWh – abhängig von Einspeiseart, Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum.
  • Das Solarspitzengesetz bringt 2025 neue Regeln.
  • Zahlung: monatlich oder jährlich durch den Netzbetreiber.
  • Förderzeitraum: maximal 20 Jahre – danach lohnt sich der Eigenverbrauch mit Speicher.



1. Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist, ist eine gesetzlich garantierte Zahlung für Strom aus erneuerbaren Energien, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Betreiber von Solaranlagen erhalten pro Kilowattstunde eine feste Vergütung vom Netzbetreiber – über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Mit ihr will der Gesetzgeber den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und Planungssicherheit für Betreiber schaffen.

Wichtig für die Vergütung:

  • Die Höhe hängt vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße ab.
  • Für neue Anlagen bis 10 kWp beträgt sie ab Februar 2025 7,94 Cent/kWh.


Wie ist die Einspeisevergütung entstanden?

Die Einspeisevergütung wurde 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Sie soll den Ausbau erneuerbarer Energien wie Solarstrom wirtschaftlich attraktiv machen. Betreiber erhalten dafür eine feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde.

Das EEG ersetzte das Stromeinspeisungsgesetz von 1990. Dieses verpflichtete Netzbetreiber erstmals zur Abnahme von Ökostrom.

Das sind die Meilensteine der Vergütung im Überblick:

  • 1990: Stromeinspeisungsgesetz als Grundlage
  • 2000: EEG bringt feste Vergütungssätze
  • 2010: Degression senkt Sätze für Neuanlagen jährlich
  • 2023: Finanzierung über Bundeshaushalt statt EEG-Umlage
  • 2025: Solarspitzengesetz bringt neue Vorgaben zur Einspeisung


2. Wie funktioniert die Einspeisevergütung?

Wer eine Solaranlage kauft, damit Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde. Diese wird vom Netzbetreiber ausgezahlt – Grundlage dafür ist ein Zweirichtungszähler, der misst, wie viel Strom eingespeist wird.

Die Höhe der Vergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Art der Einspeisung ab. Sie erhalten die Zahlung für maximal 20 Jahre – unabhängig davon, ob Sie den gesamten Strom einspeisen (Volleinspeisung) oder nur den Teil, den Sie selbst nicht verbrauchen (Überschusseinspeisung).


Wer kann die Einspeisevergütung bekommen?

Jeder, der eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, kann eine Einspeisevergütung erhalten. Wichtig ist, dass Sie die Solaranlage anmelden und die Anlage die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllt. Die Vergütung erhalten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – unabhängig von der Anlagengröße.

Voraussetzungen für die Vergütung:

  • Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist
  • Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber
  • Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Technische Anforderungen laut EEG erfüllt
  • Inbetriebnahmeprotokoll liegt vor
  • Entscheidung für Überschuss- oder Volleinspeisung


Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage korrekt anmelden und in Betrieb nehmen. Entscheidend sind die Registrierung im Marktstammdatenregister und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Erst dann kann die Abrechnung und Auszahlung beginnen.

So sichern Sie sich die Vergütung:

  1. Netzbetreiber informieren: Nehmen Sie vor der Installation Kontakt zu Ihrem Netzbetreiber auf und beantragen Sie den Netzanschluss.
  2. Anlage anmelden: Tragen Sie die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein.
  3. Zähler installieren lassen: Der Zwei-Wege-Zähler muss durch den Netzbetreiber eingebaut werden (er misst Verbrauch und Einspeisung).
  4. Inbetriebnahme bestätigen: Übermitteln Sie das Inbetriebnahmeprotokoll an Netzbetreiber. 
  5. Vertrag abschließen: Ihr Netzbetreiber erstellt einen Einspeisevertrag.
  6. Vergütung erhalten: Je nach Vertragsart erhalten Sie monatliche Abschläge, sowie die spätere Jahresabrechnung nach Zählerstand.


Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber gezahlt, an dessen Netz die Photovoltaikanlage angeschlossen ist. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, den eingespeisten Strom abzunehmen und die festgelegte Vergütung auszuzahlen. 

Die Auszahlung erfolgt meist monatlich als Abschlagszahlung. Finanziert wird die Vergütung seit 2023 über den Bundeshaushalt (Klima- und Transformationsfonds).

Beispiele für Netzbetreiber:

  • 50Hertz Transmission GmbH (Ostdeutschland)
  • Amprion GmbH (Westen)
  • Regionale Stadtwerke (z. B. Stadtwerke München, RheinEnergie)
  • TenneT TSO GmbH (Nordwestdeutschland)
  • TransnetBW GmbH (Südwesten)


3. Was ändert sich 2025 bei der Einspeisevergütung?

2025 treten mehrere Änderungen bei der Vergütung für eingespeisten Strom durch das Solarspitzengesetz in Kraft. Die neuen Regeln betreffen vor allem die Vergütungssätze, technische Vorgaben und den Umgang mit negativen Strompreisen.

Das ändert sich bei der Einspeisevergütung 2025:

  • Solarspitzengesetz: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung für neue Anlagen mit intelligenter Messtechnik.
  • Leistungsbegrenzung ohne Smart Meter: Anlagen ohne intelligente Steuerung dürfen nur 60 % der Nennleistung einspeisen.
  • Halbjährliche Degression: Die Vergütungssätze sinken alle 6 Monate um jeweils 1 %.
  • Volleinspeisung wird attraktiver: Wer seinen gesamten Solarstrom einspeist, bekommt eine höhere Vergütung.
  • Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung: Durch sinkende Einspeisesätze lohnt sich die direkte Nutzung des Solarstroms immer mehr.


Was ist bei der Einspeisevergütung geplant?

Die Vergütung wird 2025 flexibler, netzdienlicher und smarter – mit klaren Regeln durch das Solarspitzengesetz.

Das sind die wichtigsten Änderungen bei der Einspeisevergütung 2025:

ThemaInhalt
Negativpreis-RegelungBei negativen Börsenpreisen fällt die EEG-Vergütung für Neuanlagen weg – wird aber später aus der 20-Jahres-Förderdau­er nachgeholt 
Leistungsbegrenzung ohne Smart MeterNeue Anlagen dürfen nur 60 % der Leistung einspeisen – bis Smart-Meter/System installiert ist.
Smart-Meter-PflichtAb 7 kW muss intelligente Steuerung eingebaut sein.
Halbjährliche DegressionVergütung sinkt um 1 % jeweils im Februar und August.
Direktvermarktung und MarktintegrationErleichterte Direktvermarktung bis 25 kWp, um Marktflexibilität zu fördern.
Eigenverbrauch und SpeicherförderungStärke Anreize für netzdienliches Verhalten – Speicher und Eigenverbrauch werden wirtschaftlich attraktiver.


Die geplanten Änderungen verschieben den Fokus bei der Vergütung von reiner Einspeisung hin zur Netzstabilität – intelligente Steuerung, Eigenverbrauch und Speichertechnik gewinnen an Bedeutung. 


4. Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?

Die Höhe der Vergütung ist 2025 vom Inbetriebnahmedatum, der Anlagengröße und der Art der Einspeisung abhängig. Je kleiner die Anlage und je mehr Strom vollständig eingespeist wird, desto höher fällt die Vergütung aus


Teileinspeisung 2025 (nur überschüssiger Strom wird eingespeist):

  • Bis 10 kWp: 7,94 ct/kWh
  • 10–40 kWp: 6,88 ct/kWh
  • 40–100 kWp: 5,62 ct/kWh


Volleinspeisung (gesamter erzeugter Strom wird eingespeist):

  • Bis 10 kWp: 12,61 ct/kWh
  • 10–100 kWp: 10,56 ct/kWh


Die Vergütung gilt für neue Anlagen, die ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. 


Warum ist das Datum der Inbetriebnahme entscheidend?

Das Inbetriebnahmedatum legt laut EEG fest, wie hoch Ihre Einspeisevergütung ausfällt – und wie lange Sie diese erhalten. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihre PV-Anlage zum ersten Mal Strom ins öffentliche Netz einspeist. Dieser Termin muss im Marktstammdatenregister dokumentiert werden.

Wichtig zu wissen:

  • Das Inbetriebnahmedatum ist nicht das Installationsdatum.
  • Auch der Netzanschluss zählt erst ab tatsächlicher Einspeisung.
  • Die EEG-Vergütung gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme – zu den an diesem Tag gültigen Sätzen.

Tipp: Planen Sie die Fertigstellung Ihrer PV-Anlage rechtzeitig, denn in jedem neuen Halbjahr sinkt die Vergütung leicht (Degression um 1 %):

ZeitraumVergütung (ct/kWh)
Ab 02/20257,94
Ab 08/20248,02
Ab 02/20248,10
Ab 08/20238,18
Ab 02/20238,20
Ab 07/20226,24


Wie beeinflusst die Anlagengröße die Einspeisevergütung?

Die Höhe der Einspeisevergütung 2025 hängt auch von der Leistung Ihrer PV-Anlage ab. Je größer die Anlage, desto niedriger ist in der Regel der Vergütungssatz pro Kilowattstunde – besonders bei der Teileinspeisung. Entscheidend ist die Nennleistung in Kilowattpeak (kWp).

AnlagengrößeTeileinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Bis 10 kWp7,9412,61
10–40 kWp6,8810,56
40–100 kWp5,6210,56


Tipp: Für Einfamilienhäuser ist eine Anlagengröße zwischen 8 und 10 kWp sinnvoll. Diese Größe deckt meist den Eigenverbrauch gut ab und sorgt für eine attraktive Kombination aus Eigenversorgung und Vergütung.


Wie beeinflusst die Art der Einspeisung die Einspeisevergütung?

Bei der Vergütung unterscheidet man zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung. Die Art der Einspeisung beeinflusst die Höhe der Vergütung.

  • Überschusseinspeisung: Nur der nicht selbst genutzte Strom wird vergütet.
  • Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird eingespeist – die Vergütung ist höher.


Vergütung ab Februar 2025:

AnlagengrößeÜberschuss (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Bis 10 kWp7,9412,61
10–40 kWp6,8810,56
40–100 kWp5,6210,56


5. Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung?

Die Abrechnung übernimmt Ihr Netzbetreiber – auf Basis der gemessenen Einspeisemenge und der zum Inbetriebnahmedatum gültigen EEG-Vergütungssätze. Je nach Zählertyp und Vertragsmodell erfolgt die Zahlung monatlich (Abschlag) oder jährlich (nach Ablesung).

Voraussetzung ist, dass Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen, beim Energieversorger angemeldet und ein Zwei-Wege-Zähler installiert wurde.


Wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Üblicherweise monatlich. Auf Wunsch kann die Vergütung oft auch als jährliche Auszahlung erfolgen.


Wird Einspeisevergütung rückwirkend gezahlt?

Nein, die Einspeisevergütung wird nicht rückwirkend ausgezahlt. Die Vergütung orientiert sich stets nach dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage, sofern diese auch rechtzeitig angemeldet wird. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Vergütung über 20 Jahre gewährt.


6. Wann fällt die Einspeisevergütung weg?

Nach 20 Jahren ab Inbetriebnahme endet die garantierte Vergütung nach dem EEG. Danach gibt es nach heutigem Stand keine neue Auszahlung.

Mögliche Wege danach:


Was passiert nach 20 Jahren?

Sie können weiter Strom einspeisen, aber erhalten dann keine Vergütung für die Einspeisung mehr. Diese Alternativen haben Sie:

  • Eigenverbrauchsoptimierung
  • Speicherinstallation
  • Austausch gegen neue PV‑Anlage zu dann geltenden Konditionen – Stand heute bekommen Sie die Vergütung dann wieder für 20 Jahre ausbezahlt.


Damit Ihre Anlage auch wirklich 20 Jahre durchhält, sollten Sie regelmäßig Ihre Solaranlage reinigen – und auch eine regelmäßige Wartung der Solaranlage erhöht die Lebensdauer.


7. FAQ zur Einspeisevergütung


Was bedeutet Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Zahlung für Strom, den Sie aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz einspeisen. Ziel ist, den Ausbau von Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft zu fördern und Investitionen planbar zu machen.


Welche Einspeisevergütung bekomme ich 2025?

Die Einspeisevergütung 2025 richtet sich nach Anlagengröße, Art der Einspeisung und Inbetriebnahmedatum. Je kleiner die Anlage und je mehr Strom Sie vollständig einspeisen, desto höher fällt die Vergütung aus.

– Bis 10 kWp: 7,94 ct/kWh (Überschusseinspeisung), 12,61 ct/kWh (Volleinspeisung)
– 10–40 kWp: 6,88 ct/kWh (Überschusseinspeisung), 10,56 ct/kWh (Volleinspeisung)
– 40–100 kWp: 5,62 ct/kWh (Überschusseinspeisung), 10,56 ct/kWh (Volleinspeisung)

Die Vergütung sinkt alle sechs Monate um 1 %.


Wie und wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Die Einspeisevergütung wird in der Regel monatlich vom Netzbetreiber überwiesen. Grundlage ist die gemessene Einspeisemenge Ihrer PV-Anlage und der gültige EEG-Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

– Zahlung erfolgt meist monatlich als Abschlag
– Jahresendabrechnung nach Zählerstand möglich
– Abrechnung durch den zuständigen Netzbetreiber
– Voraussetzung: Registrierung im Marktstammdatenregister
– Zahlung gilt für max. 20 Jahre


Was passiert mit der Einspeisevergütung nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren endet der gesetzliche Anspruch auf die Einspeisevergütung. Danach erhalten Sie keine Vergütung mehr – der Netzbetreiber muss Ihren Strom aber weiterhin abnehmen. Das können Sie dann tun:

– Strom selbst nutzen (Eigenverbrauch erhöhen).
– Anlage mit Speicher nachrüsten.
– Auf Direktvermarktung umsteigen.
– Alte Anlage durch neue ersetzen.
– Einspeisung ohne Vergütung fortführen.